Was Eigentümer zur neuen Grundsteuer wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft, doch viele Eigentümer stehen noch vor offenen Fragen. Verzögerte Bescheide und Unsicherheiten bei den Berechnungsgrundlagen sorgen für Verwirrung. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Punkte, die Haus- und Grundstücksbesitzer beachten sollten.
Was hat sich bei der Grundsteuer geändert?
Die Grundsteuerreform wurde eingeführt, um eine gerechtere Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu ermöglichen. Statt der bisherigen pauschalen Berechnung wird die Grundsteuer nun anhand neuer Kriterien berechnet, die je nach Bundesland variieren können. Zwei Modelle sind hierbei entscheidend:
  • Das Bundesmodell: Berücksichtigt neben dem Grundstückswert und der Gebäudefläche auch die erzielbaren Mieten.
  • Ländermodelle: Einige Bundesländer, wie Bayern, haben eigene Berechnungsmethoden eingeführt, die von den Vorgaben des Bundesmodells abweichen.
Das Ziel der Reform ist eine faire Verteilung der Steuerlast, jedoch kommt es durch die unterschiedlichen Ansätze zu regionalen Unterschieden.
Verzögerungen bei den Bescheiden
Viele Kommunen verschicken die neuen Grundsteuerbescheide erst im Laufe des ersten Quartals 2025. Gründe für diese Verzögerung sind:
  • Späte Änderungen: Einige Bundesländer haben die Berechnungsmethoden erst kürzlich angepasst.
  • Hoher Verwaltungsaufwand: Die Neubewertung von Millionen Grundstücken hat die zuständigen Behörden stark belastet.
Laut dem Verband Haus & Grund können Eigentümer bis Ende März 2025 mit ihren Bescheiden rechnen.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Um sich optimal auf die neue Grundsteuer vorzubereiten, sollten Eigentümer folgende Schritte unternehmen:
  1. Finanzielle Unsicherheit: Bis die Bescheide vorliegen, bleibt unklar, ob Eigentümer mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen.
  2. Rückwirkende Gültigkeit: Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025. Sobald die Bescheide eintreffen, müssen die fälligen Beträge möglicherweise rückwirkend bezahlt werden.
Tipps für Eigentümer
  1. Grundsteuerbescheid prüfen: Sobald der Bescheid vorliegt, sollte dieser sorgfältig auf Fehler überprüft werden. Unstimmigkeiten können innerhalb eines Monats nach Erhalt widersprochen werden.
  2. Rücklagen bilden: Da die Höhe der neuen Grundsteuer variieren kann, ist es sinnvoll, schon jetzt Rücklagen zu bilden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
  3. Beratung einholen: Bei Unsicherheiten können sich Eigentümer an Steuerberater oder Verbände wie Haus & Grund wenden, die Unterstützung bei der Prüfung und möglichen Einsprüchen bieten.
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Baufinanzierungsspezialist
Über Thomas Müllenbach
Nach meinem BWL-Studium habe ich 12 Jahre lang in verschiedenen Banken gearbeitet und Erfahrung als Abteilungsleiter für Baufinanzierung gesammelt. Mir ist damals schon aufgefallen, dass man den Kundenservice der Banken verbessern und vor allem beschleunigen könnte – aber aufgrund vieler Vorgaben ist das nicht so einfach.
Ich wollte es für meine Kunden gerne besser machen – also habe ich mich vor 8 Jahren als Finanzberater selbstständig gemacht und seitdem über 7000 glückliche Kunden beraten.
Zudem habe ich mich zum Modernisierungsberater und Energieberater weitergebildet – ich helfe Ihnen also auch gerne bei Ihren Fragen rund um energieeffizientes Bauen oder Modernisieren und beantrage bei Bedarf alle Förderungen für Sie.
Über Thomas Müllenbach
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